16 Juli 2009

Zensur, was sonst?

Dieser Beitrag wurde in leicht gekürzter Form veröffentlicht in DIE ZEIT, Nr. 30 vom 16. Juli 2009:

Heinrich Wefing will mit seinem Artikel Keine Zensur (ZEIT, Nr. 29/09) zur rhetorischen Abrüstung der Debatte beitragen, und leitet seinen technologischen Offenbarungseid mit den Worten ein, die Kritiker der Internetsperren wüssten nicht, wovon sie sprechen. Leider kennt er selbst auch nur die analoge Welt, die sich seit Beginn der Diskussion fehlleiten lässt. Die verfassungsgerichtliche Auslegung der Zensur sollten wir uns genauer ansehen. Und Herr Wefing hat auch süffisant bestätigt, dass sogar hartgesottene Zensursula-Kritiker - obschon er sie für verfassungsfeindliche Trottel hält - Karlsruhe ein Quentchen Weisungsbefugnis einräumen.

Vorzensur findet nicht statt; und Vorzensur ist also das Verhindern der Inverkehrbringung. Nun soll diese juristische Aufspaltung des Umstands die Kritik ins Leere laufen lassen. Die Detaillierung ist gut - und bestätigt sowohl Kritik, wie auch digitales Unverständnis des Herrn Wefing. Denn was ist das Publizieren im Netz? Der Kinderporno wird doch nicht tausendfach im Computer vorgehalten und dann von diesem Stapel zum Betrachter befördert. Nein: die Vervielfältigung findet statt, wenn der Aufruf der Seite erfolgt!

Und genau diese Veröffentlichung wird von der Infrastruktur nun verhindert - Zensur. Und schlimmer: Zensur findet statt und wird nicht einmal kontrolliert. Man verlässt sich auf eine handvoll Beamten, welche die Sperrlisten schon ordentlich verwalten werden. Allein das blinde Vertrauen auf das BKA lässt jeden vernunftbegabten Menschen erzittern.

Dies ist der eigentliche Kernpunkt der Kritik: eine zensurfähige Infrastruktur wird geschaffen, ohne demokratische Kontrolle. Und der scheinheilig vorneweggetragene Zweck (Schutz der Kinder!) wird nicht einmal erreicht. Was ist mit den "allgemeinen Regeln,...also das Verbot von Beleidigung, der Jugendschutz", die Herr Wefing anführt? Eine Strafverfolgung der Hersteller, eine Tilgung der Erzeugnisse wird doch nicht einmal ins Auge gefasst.

Und das darüber hinaus, dass es sich um eine digitale Vorzensur im Sinne des Grundgesetzes handelt.

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